Teilnahmebedingungen zur Honigbewertung KIV Olpe

Teilnahmebedingungen zur Honigbewertung KIV Olpe

 

 

Je Imker können max. 3 Honigproben eigener Ernte abgegeben werden. Die Gebühr von 5 Euro je Probe übernimmt der KIV Olpe e.V.

 

  • Eine Honigprobe besteht aus drei Gläsern einer Schleuderung und Abfüllung. Die Proben müssen sich hinsichtlich der Trachtherkunft deutlich voneinander unterscheiden.
  • Zugelassen sind kristalline und flüssige Honige (flüssige Honige mit Angabe des Schleuderdatums).
  • Mindestgewicht eines eingewogenen Honigglases mit Deckel und Pappeinlage beträgt 741 g. Es gibt kein Übergewicht.

 

Innerhalb einer Probe sind   3 einheitliche Gläser   (nur noch mit Baum-motiv)   mit den   gleichen Deckeln   (mit Baummotiv)    zu verwenden.

Die Deckel müssen grundsätzlich   mit Pappeinlagen   versehen sein.

 

Für die Gläser sind neben neutralen Gewährverschlüssen auch die, mit Adresseneindruck, zu verwenden.

 

Tracht/ Sortenangaben sind nicht erforderlich.

 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist entsprechend der Verordnung wie folgt anzugeben.

  • Alter Gewährverschluss (grün) mit Eindruck
  • „mind. haltbar bis Ende“: nur Monat und Jahr
  • Neuer Gewährverschluss (gelb) mit Eindruck
  • „mind. haltbar bis“: Tagesdatum, Monat und Jahr
  • Flüssiger Honig muss bei Losabgabe noch klar flüssig sein.
  • Kristalliner Honig muss durchkandiert sein, darf sich höchstens noch minimal bewegen – auch bei Seitenlage des Glases. Der Honig muss eine glatte, grade Oberfläche ohne Bläschen haben.
  • Der Innenrand des Glases sowie der Deckel darf keinerlei Honigspuren
  • Bei Abgabe der Honige Angaben zur Trachtherkunft und zur Konsistenz machen (wie Frühtracht, Sommertracht kandiert usw.).

 

 

 

Praktische Tipps!

 

Der Gewährverschluss muss grade aufgeklebt sein, die Lasche korrekt im Sechseck sitzen und darf sich nicht lösen. Das Waren-zeichen des Glases darf nicht überklebt werden.

 

Das Glas muss  —  auch nach Aufkleben des Gewährstreifens  —  frei von Schmutz und Leimspuren sein. Vor dem Aufkleben des Gewährverschlusses unbedingt den Deckel noch einmal nachdrehen.

 

Gläser nach Fertigstellung und Trocknung der Gewährverschlüsse mit Glasreiniger polieren damit keinerlei Flecken vorzufinden sind.

 

Der Wassergehalt darf für die volle Punktzahl (20) nicht über 16,7 % liegen,                                       16 Punkte gibt es für 16,8 – 17,3 %

12 Punkte gibt es für 17,4 – 18,0 %

über 18,0 % wird der Honig nicht gewertet.

 

Weitere Informationen zur Honigbewertung und die Probenlieferliste finden Sie im Internet unter:      www.imkerverband-westfalen-lippe.de

 

  • Für Interessenten besteht die Möglichkeit einer Pollenanalyse zum Vorzugspreis von 50 Euro (bei Honigabgabe bar bezahlen).
  • Bei Abgabe der Proben direkt Zusatzetiketten — bei Erhalt einer Urkunde – bestellen (je Urkunde 300 St. für 6 Euro).

 

 

Sammeln der Proben in den Imkervereinen bis ca. Ende August und Abgabe bis spätestens Mittwoch, den 2. September bei Jens Schirbel, Kirchhundem oder Margret Cordes in Altenhundem.

 

Transport der Proben durch den IV Drolshagen. Abgabe in Münster:

  • Freitag, den 4. September von 14 – 18 Uhr
  • Samstag, den 5. September von 9 – 12 Uhr

 

  • Abholung am Sonntag, den 6. September ab 16 Uhr.

 

Der Honigtag unseres Landesverbandes, mit Prämierung der besten Honige, findet am Sonntag, den 18. Oktober in Salzkotten statt.

 

Die Urkundenverleihung des KIV Olpe e.V. findet am Donnerstag, den 29. Oktober um 19 Uhr im Landhotel Sangermann in Oberveischede statt.

 

1 comment / Add your comment below

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.